Sakrament der Firmung

In der Firmung wird der Empfänger des Sakramentes mit der Gabe des Heiligen Geistes besiegelt, um ihn in seinem Glauben an Christus zu bestärken, ihn in der Gemeinschaft der Kirche zu festigen (lateinisches Wort firmare bedeutet festigen) und ihn zum Zeugnis in Wort und Tat intensiver zu verpflichten. Auf diese Weise ist die Firmung dem Pfingstfest ähnlich.

Nach Taufe, Erstkommunion und Firmung ist jemand ein Christ mit allen Rechten und Pflichten für seinen Auftrag in Kirche und Welt.

Daneben ist in den letzten Jahrzehnten der Entscheidung, das Sakrament der Firmung zu empfangen, auch ein Bekenntnischarakter von Seiten des Firmlings zugewachsen. Entscheidet sich ein Christ, meist ein Jugendlicher, für die Firmung, so entspricht dies einer bewussten Entscheidung für den Glauben und einer Übernahme des Taufversprechens, das bei der Kindertaufe die Eltern und die Paten in Vertretung für das Kind abgegeben haben.

Die Firmung erfolgt im Rahmen einer heiligen Messe nach der Predigt. Die Feier der Firmung im engeren Sinn besteht dabei aus dem Taufbekenntnis der Firmlinge, dem Gebet um den Heiligen Geist, der Salbung der Firmlinge durch den Firmspender und den Fürbitten. Hierauf schließt sich die Eucharistiefeier an.

Im Ablauf der Feier der Firmung breitet der Bischof (oder der jeweilige Firmspender) zunächst die Arme über die Firmbewerber aus und erbittet mit der Gemeinde die Gaben des Heiligen Geistes für die Firmlinge.

Wenn der Firmling vor den Firmspender tritt, stellt er sich namentlich vor. Dann erfolgen die zentralen Riten der Firmung: Handauflegung, Salbung und Besiegelung. Der Firmspender legt dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit geweihtem Chrisamöl ein Kreuz auf die Stirn des Firmlings und spricht dazu die deutenden Worte der Besiegelung: „(Name des Firmlings), sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Als Gefirmter ist der Christ befähigt und berufen, „geistvoll“ zu leben und zu handeln. Er wird zum „Gesandten Gottes“ in Kirche und Welt.

Es gibt kein spezielles Firmdatum. Der Termin, an dem in einer Gemeinde die Firmungen vorgenommen werden, wird von der Seelsorgeeinheit mit dem Bischof oder seinem Beauftragten abgestimmt. Bei uns auf dem Heuberg ist die Firmung alle zwei Jahre im Herbst.

Hinsichtlich des Alters der Firmlinge bestehen unterschiedliche Regelungen, in der Regel werden in unseren Gemeinden aber Jungen und Mädchen gefirmt, die die siebte und achte Klasse besuchen.

Die Jugendlichen des siebten und achten Schuljahrgangs werden zuvor schriftlich eingeladen, sich auf den Empfang des Firmsakramentes vorzubereiten. Dabei werden sie zu einem ersten Informationsabend eingeladen, an dem das Firmkonzept vorgestellt und die Anmeldeunterlagen zur Firmkatechese (Vorbereitungszeit) ausgeteilt werden. Es wird in der Seelsorgeeinheit auch ein Informationsabend für Eltern angeboten. Die Anmeldung für die Firmung erfolgt auch im zuständigen Pfarrbüro. Wenn Sie keine Einladung bekommen haben, aber Ihr Kind für die Firmung anmelden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweiligen Pfarrbüro auf.

Die Voraussetzungen zur Firmung bestehen darin 

  1. getauft zu sein, 
  2. altersmäßig die Bedeutung der Firmung erkennen zu können und 
  3. ausdrücklich um die Firmung zu bitten und bereit zu sein, sich auf die Firmung vorzubereiten.

Art, Struktur und Dauer der Firmvorbereitung ist unterschiedlich. Sie kann zum Beispiel besondere Gottesdienste, Gruppenstunden, Blockwochenenden und Projektarbeit beinhalten. Auch das Kennenlernen der Kirchengemeinde gehört dazu.

Firmpate: Der Firmpate soll den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen. Die Voraussetzung zur Übernahme des Patenamtes besteht darin, dass der Pate katholisch, in der Regel mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt ist. Seine Lebensführung soll dem katholischen Glauben entsprechen. In der Feier der Firmung begleitet der Firmpate den Firmling zum Empfang des Sakramentes.